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Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu unseren Datenangebot.Abgeschlossene Rehabilitation
Grundlage des Querschnittsdatensatzes SUF.RSDJ ist die Reha-Statistik-Datenbasis (§ 4 RSVwV, SK94). Die Grundgesamtheit des SUF.RSDJ bilden Personen, die mindestens eine medizinische oder berufliche Rehabilitation abgeschlossen haben. Dargestellt werden jeweils die jüngsten Reha-Leistungen der Person; für die medizinische Rehabilitation ist dies auf vier, für die berufliche Rehabilitation auf sechs beschränkt. Es wird eine disproportional geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, die 10 Prozent für Personen mit mindestens einer medizinischen Leistung, 35 Prozent für Personen mit mindestens einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie 35 Prozent für Personen, die sowohl medizinische als auch berufliche Leistungen in Anspruch genommen haben.
Neben soziodemographischen Angaben fließen Informationen aus Reha-Antrag und -Bescheid wie beispielsweise Leistungs- oder Durchführungsart ein. Die sozialmedizinische Dokumentation bei Entlassung umfasst unter anderem Informationen zu Reha-Dauer, Behandlungsform, fünf ICD-Diagnosen, Entlassungsform, Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen, Arbeitsfähigkeit und Leistungsvermögen.
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Abgeschlossene Rehabilitation im Versicherungsverlauf
Grundlage des Verlaufsdatensatzes SUF.RSDV ist die Reha-Statistik-Datenbasis (§ 4 RSVwV, SK94), die über medizinische und berufliche Rehabilitationen und Rentenleistungen aus einem 8-Jahres-Zeitraum sowie über Versicherungsbeiträge und Beitragszeiten aus einem 11-Jahres-Zeitraum berichtet. Enthalten sind darüber hinaus drei Vergleichskohorten (eine Verstorben- und zwei Geburtskohorten). Die Grundgesamtheit des SUF.RSDV bilden Personen, für die gilt, dass mindestens eine Rehabilitation im Berichtszeitraum beendet wurde und/oder der Rentenbeginn mindestens einer bewilligten Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder Rente wegen Todes im Berichtszeitraum lag und/oder die Person einer der Vergleichskohorten angehört. Es wird eine disproportional geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, die 40 Prozent für Personen mit mindestens einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und 20 Prozent für Personen mit mindestens einer medizinische Reha-Leistung sowie 20 Prozent für Personen, die mindestens eine Rentenleistung in Anspruch genommen haben bzw. einer der Vergleichskohorten angehören, umfasst.
Neben soziodemographischen Angaben fließen Informationen aus Reha-Antrag und -Bescheid wie beispielsweise Leistungs- oder Durchführungsart ein. Die sozialmedizinische Dokumentation bei Entlassung umfasst unter anderem Informationen zu Reha-Dauer, Behandlungsform, fünf ICD-Diagnosen, Entlassungsform, Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen, Arbeitsfähigkeit und Leistungsvermögen. Bei Rentenbezug wird über die Rentenart, eine vorhandene Befristung sowie den Rentenbetrag berichtet. Bei Erwerbsminderungsrenten werden zwei ICD-Diagnosen angegeben, die in Zusammenhang mit der Gewährung der Rente stehen. Aus dem Versicherungskonto fließen Beitrags- und Anrechnungsart (monatsgenau) sowie Tage der Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit und das Entgelt ein. Der Risiko-Index Erwerbsminderungsrente nach Bethge et al., der ab 2019 zur Verfügung steht, wird sukzessive für den 11-Jahres-Zeitraum ergänzt.
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Aktiv Versicherte
Grundlage des Querschnittsdatensatzes SUF.AKVS ist die Statistik zum Versichertenbestand (§ 1 Abs. 1 RSVwV, SK97). Die Grundgesamtheit des SUF.AKVS bilden Personen, für die innerhalb des Berichtsjahres eine Beitrags- oder Anrechnungszeit hinterlegt ist. Es sind auch solche Versicherte enthalten, die bis zum Jahresende Rentner geworden, gestorben oder aus sonstigen Gründen aus aktiver Versicherung ausgeschieden sind. Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 1 Prozent.
Berichtet wird neben demographischen Angaben über den versicherungsrechtlichen Status einer Person zum Dezember des Berichtsjahres. Informationen zum Entgelt, zu Beiträgen, Beitrags- und Anrechnungszeiten werden für das Berichtsjahr sowie das Vorjahr dargestellt.
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Rentenwegfall
Grundlage der Querschnittsdatensatzes SUF.RTWF ist die Rentenwegfallstatistik (§ 6 RSVwV, SK90). Die Grundgesamtheit des SUF.RTWF bilden Personen, deren Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- bzw. Erziehungs- oder Waisenrenten im Berichtsjahr weggefallen ist. Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 10 Prozent.
Berichtet wird über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages und Entgeltpunkte. Die enthaltenen soziodemografischen Merkmale wurden in der Regel zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zuletzt geklärt.
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SHARE-RV
Der Themenfile SUF SHARE-RV umfasst Daten im Format der Versichertenkontenstichprobe (SK79) sowie des Rentenbestands (SK90), welche mit Daten des Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe (SHARE) verknüpft sind. Die Zielgruppe des SHARE sind Personen ab 50 Jahren und ihre im selben Haushalt lebenden Partner/innen. Die Verknüpfung basiert auf der schriftlichen Zustimmung der Befragten. Die Daten im Format der VSKT beinhalten im fixen Teil u.a. soziodemographische Merkmale (Geschlecht, Alter, Wohnort, Anzahl und Alter der Kinder, Ausbildung und Beruf) und Merkmale aus der Rentenberechnung (Entgeltpunkte und zusätzliche Entgeltpunkte, Versorgungsausgleich). Im variablen Teil wird die Erwerbshistorie der Versicherten monatsgenau abgebildet, dazu gehören die soziale Erwerbssituation, Entgeltpunktinformationen sowie Perioden von Krankheit, Arbeitslosigkeit, geringfügiger Beschäftigung und Pflege. Die Daten des Rentenbestands liegen für Personen vor, die eine Rente beziehen. Der RTBN enthält neben soziodemographischen Merkmalen (Geschlecht, Alter, Familienstand) Informationen zum aktuellen/erstmaligen Rentenbeginn, der Leistungs- und Rentenart sowie den Rentenzahlbetrag. Daneben werden die Höhe und Zusammensetzung der Anwartschaften sowie rentenrechtliche Zeiten abgebildet. Die SHARE-RV Daten sind sowohl im SPSS- als auch im STATA-Format verfügbar. Die SHARE Daten müssen separat über das FDZ-SHARE beantragt werden.
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SOEP-RV Versichertenkontenstichprobe
Grundlage des SUF.SOEP-RV bilden die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), das jährlich etwa 30.000 Personen aus knapp 15.000 Haushalten befragt. SOEP-RV kombiniert die Befragungsdaten des SOEP mit administrativen Daten der Deutschen Rentenversicherung. Dies umfasst neben den Querschnittsdaten des Versichertenrentenbestands die Verlaufsdaten der Versichertenkontenstichprobe (VSKT, § 1 RSVwV Abs. 2, SK79). Voraussetzung für die Verknüpfung ist das schriftliche Einverständnis der Befragten.
Der SUF.SOEP-RV.VSKT stellt diverse Summen- bzw. Durchschnittsinformationen bereit, die die Rentenanwartschaft des Versicherten beschreiben. Des Weiteren bildet er die soziale Erwerbssituation des Versicherten, aber auch Informationen über beispielsweise Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Entgelt monatsgenau ab. Die monatlichen Angaben sind dabei jahresbezogen als Längsschnitt organisiert.
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SOEP-RV Versichertenrentenbestand
Grundlage des SUF.SOEP-RV bilden die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), das jährlich etwa 30.000 Personen aus knapp 15.000 Haushalten befragt. SOEP-RV kombiniert die Befragungsdaten des SOEP mit administrativen Daten der Deutschen Rentenversicherung. Dies umfasst neben den Verlaufsdaten der Versichertenkontenstichprobe die Querschnittsdaten des Versichertenrentenbestands (RTBN, § 7 RSVwV, SK90). Voraussetzung für die Verknüpfung ist das schriftliche Einverständnis der Befragten.
Der SUF.SOEP-RV.RTBN berichtet über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages, Entgeltpunkte sowie angerechnete versicherungsrechtliche Zeiten.
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Versichertenrentenbestand
Grundlage des Querschnittsdatensatzes SUF.RTBN ist die Rentenbestandsstatistik (§ 7 RSVwV, SK90), die alle Rentenbestandsfälle zum Dezember des Berichtsjahres umfasst. Die Grundgesamtheit des SUF.RTBN bilden Alters- und Erwerbsminderungsrenten sowie reine Kindererziehungsleistungen. Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 1 Prozent.
Berichtet wird neben demographischen Angaben über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages, Entgeltpunkte sowie angerechnete versicherungsrechtliche Zeiten.
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Versichertenrentenzugang
Grundlage des Querschnittsdatensatzes SUF.RTZN ist die Rentenzugangsstatistik (§ 6 RSVwV, SK90). Die Grundgesamtheit des SUF.RTZN bilden Alters- und Erwerbsminderungsrenten, deren Rentenbeginn im Berichtjahr liegt. Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 20 Prozent.
Berichtet wird neben demographischen Angaben über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages, Entgeltpunkte sowie angerechnete versicherungsrechtliche Zeiten.
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Versicherungskontenstichprobe
Grundlage des Verlaufsdatensatzes SUF.VSKT ist die Versicherungskontenstichprobe (§ 1 RSVwV Abs. 2, SK79), die eine 2-Prozent Zufallsstichprobe der Versicherten im Alter zwischen 15 und 70 umfasst. Die Grundgesamtheit des SUF.VSKT bilden im Inland lebende deutsche Versicherte, die im Berichtsjahr zwischen 30 und 67 Jahre alt sind. Die Größe der Zufallsstichprobe umfasst 25 Prozent.
Monatsgenau abgebildet wird die soziale Erwerbssituation eines Versicherten, aber auch Informationen über beispielsweise Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Entgelt. Die monatlichen Angaben sind dabei lebenszeitbezogen (Januar des 14. bis Dezember des 65. Lebensjahres) als Querschnitt organisiert. Flankiert wird der Biografie bezogene Teil vom fixen Teil, der neben demographischen Angaben diverse Summen- bzw. Durchschnittsinformationen bereitstellt, die die Rentenanwartschaft des Versicherten beschreiben. Bei Ehescheidungen sind überdies Informationen zum Versorgungsausgleich enthalten.
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Versicherungskontenstichprobe – Versorgungsausgleich und Ehescheidung
Grundlage des Verlaufsdatensatzes SUF.VSKT.VA ist die Versicherungskontenstichprobe (§ 1 RSVwV Abs. 2, SK79), die ein rund 500.000 Fälle umfassendes, geschichtetes Panel der Versicherten im Alter zwischen 15 und 67 umfasst. Die Grundgesamtheit bilden im Inland lebende deutsche Versicherte, die im Berichtsjahr zwischen 57 und 67 Jahre alt sind. Es handelt sich um eine Vollerhebung der Grundgesamtheit.
Monatsgenau abgebildet wird die soziale Erwerbssituation eines Versicherten, aber auch Informationen über beispielsweise Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Entgelt. Die monatlichen Angaben sind dabei lebenszeitbezogen (Januar des 14. bis Dezember des 65. Lebensjahres) als Querschnitt organisiert. Flankiert wird der Biografie bezogene Teil vom fixen Teil, der neben demographischen Angaben diverse Summen- bzw. Durchschnittsinformationen bereitstellt, die die Rentenanwartschaft des Versicherten beschreiben. Bei Ehescheidungen sind aus der Versorgungsausgleichsstatistik die Daten zu Beginn und Ende der ersten beiden geschiedenen Ehen, die Anzahl der insgesamt vorliegenden Versorgungsausgleichverfahren sowie die Veränderungen der Anwartschaften pro Versorgungsausgleichsfall dargestellt.
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Vollendete Versichertenleben
Grundlage des Verlaufsdatensatzes SUF.VVL ist die Rentenzugangsstatistik (§ 6 RSVwV, SK90) verknüpft mit Daten im Format der Versichertenkontenstichprobe (§ 1 RSVwV Abs. 2, SK79). Die Grundgesamtheit bildet der Versichertenrentenzugang eingeschränkt auf Alters- und Erwerbsminderungsrenten sowie definierte Meldegründe (insbesondere erstmaliger Rentenbezug). Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 25% Prozent.
Berichtet wird neben demographischen Angaben über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages, Entgeltpunkte sowie angerechnete versicherungsrechtliche Zeiten. Die Verlaufsdaten beschreiben die soziale Erwerbssituation während des Versichertenlebens, aber auch Sachverhalte wie beispielsweise Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Entgelt monatsgenau. Die monatlichen Angaben sind dabei lebenszeitbezogen (Januar des 14. bis Dezember des 65. Lebensjahres) als Querschnitt organisiert.
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Zeitreihe Versichertenrentenwegfall wegen Todes
Grundlage der Zeitreihe SUF.RTWF.TD ist die Rentenwegfallstatistik (§ 6 RSVwV, SK90). Die Grundgesamtheit bilden deutsche Versicherte, deren Alters- oder Erwerbsminderungsrenten im jeweiligen Berichtsjahr wegen Todes weggefallen ist. Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 20 Prozent pro Berichtsjahr.
Berichtet wird über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages und Entgeltpunkte. Die enthaltenen soziodemografischen Merkmale wurden in der Regel zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zuletzt geklärt.
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Zeitreihe Versichertenrentenzugang – Erwerbsminderung und Diagnosen
Grundlage der Zeitreihe SUF.RTZN.EM ist die Rentenzugangsstatistik (§ 6 RSVwV, SK90). Die Grundgesamtheit des SUF RTZN.EM bilden Erwerbsminderungsrenten mit erstmaliger Rentengewährung, deren Rentenbeginn im jeweiligen Berichtjahr liegt. Die Größe der Zufallsstichprobe beträgt 25 Prozent pro Berichtsjahr.
Berichtet wird neben soziodemografischen Angaben über wichtige rentenrechtliche Sachverhalte wie beispielsweise Rentenhöhe, Komponenten des Rentenzahlbetrages, Entgeltpunkte sowie angerechnete versicherungsrechtliche Zeiten. Des Weiteren wird über die Diagnosen, die in Zusammenhang mit der Gewährung der Erwerbsminderungsrente stehen, berichtet.