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Fragen und Antworten
Inhaltliche Fragen zu den Datensätzen
Wie erhalte ich Zugang zu den Daten des FDZ-RV?
Rentenwegfall
Im Bereich Rentenwegfall werden Daten erfasst, die den Wegfall von Rentenansprüchen aufgrund von Todesfällen dokumentieren. Diese Daten sind entscheidend für die Analyse von Sterblichkeitsraten und demografischen Entwicklungen unter den Rentenbeziehenden.
Rentenbeginn und Rentenzahlung
Dieser Themenbereich umfasst Daten zu den Rentenansprüchen und -zahlungen. Schwerpunkte sind hier detaillierte Informationen über den Beginn der Rentenzahlungen, die Höhe der Renten und die verschiedenen Rentenarten.
Wie funktioniert das Fernrechnen?
Beim Fernrechnen wird registrierten Datennutzern des FDZ-RV die Möglichkeit geboten, Auswertungen an den jeweils zur Verfügung stehenden SPSS- bzw. Stata-Datenprodukten mittels SPSS-Syntaxdateien bzw. Stata-do-files durchzuführen. Die Nutzer können hierfür einen Strukturdatensatz erhalten, um ihre Syntaxen vorzubereiten. Über das Portal www.fernrechnen.de können die Syntaxen an das FDZ-RV gesendet werden, wo sie über die angemeldeten Datensätze laufen. Den Status der Bearbeitung kann der Nutzer über sein Fernrechen-Profil abrufen. Die Ergebnisdateien werden vom FDZ-RV geprüft und anschließend freigegeben.
Administrative Fragen zur Nutzung des Datenangebots
Wie finde ich von mir gesuchte Variablen im Datenangebot des FDZ-RV?
Einen Überblick über die Variablen geben zum einen die Codepläne auf der Informationsseiten zum jeweiligen Datensatz, zum anderen kann auch in der Variablenkorrespondenz ermittelt werden, in welchen Datensätzen welche Variablen enthalten sind.
Gibt es einen Maximalwert für monatliche Rentenanwartschaften?
Grundsätzlich besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragspflicht nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Dadurch sind die Anwartschaften (alle Entgeltpunkt-Merkmale) nach oben begrenzt. Von Bedeutung dabei ist, dass die BBG jedes Jahr festgelegt wird und vier unterschiedliche Werte umfasst, je nachdem wo und in welchem System die Anwartschaften erworben wurden. Man unterscheidet die BBG für die Anwartschaften der allgemeinen Rentenversicherung West, der allgemeinen Rentenversicherung Ost, der knappschaftlichen Rentenversicherung West und der knappschaftlichen Rentenversicherung Ost. Die einzelnen Werte in DM bzw. Euro und die damit verbundenen maximalen Anwartschaften sind in den Publikationen "RV in Zahlen" bzw. "RV in Zeitreihen" aufgeführt (siehe dazu auch die Statistiken im Internetauftritt der DRV-Bund).
Informationen zu RSDJ
Erhebungsdesign: Querschnitt; Datenquelle: SK94
Kann man bei den männlichen Versicherten sehen, ob sie Kinder haben?
Bei männlichen Versicherten kann man nur erkennen, dass sie Kinder haben, wenn sie selbst Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in ihrem Rentenkonto aufweisen. Die Kindererziehungszeit wird jeweils nur einem Elternteil zugeordnet, für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Erziehen mehrere Elternteile ein Kind, können sie durch eine Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zuzuordnen ist. Diese Zuordnung kann auch auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Liegt keine anderslautende Erklärung der Eltern vor, werden die Kindererziehungszeiten auf den Konten der Mütter verbucht. Entsprechendes gilt für Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Man kann in den Daten also nicht eindeutig erkennen, ob und wie viele Kinder ein männlicher Versicherter hat! (Von den Kindererziehungszeiten zu trennen sind Leistungen für Kindererziehung nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG): Diese werden grundsätzlich nur auf den Konten der Mütter verbucht!)
Kurzbeschreibung RSDV
Scientific Use File Abgeschlossene Rehabilitation im Versicherungsverlauf (SUF.RSDV): Grundlage des Verlaufsdatensatzes SUF.RSDV ist die Reha-Statistik-Datenbasis (§ 4 RSVwV, SK94), die über medizinische und berufliche Rehabilitationen und Rentenleistungen aus einem 8-Jahres-Zeitraum sowie über Versicherungsbeiträge und Beitragszeiten aus einem 11-Jahres-Zeitraum berichtet. Enthalten sind darüber hinaus drei Vergleichskohorten (eine Verstorben- und zwei Geburtskohorten). Die Grundgesamtheit des SUF.RSDV bilden Personen, für die gilt, dass mindestens eine Rehabilitation im Berichtszeitraum beendet wurde und/oder der Rentenbeginn mindestens einer bewilligten Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder Rente wegen Todes im Berichtszeitraum lag und/oder die Person einer der Vergleichskohorten angehört. Es wird eine disproportional geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, die 40 Prozent für Personen mit mindestens einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und 20 Prozent für Personen mit mindestens einer medizinische Reha-Leistung sowie 20 Prozent für Personen, die mindestens eine Rentenleistung in Anspruch genommen haben bzw. einer der Vergleichskohorten angehören, umfasst. Neben soziodemographischen Angaben fließen Informationen aus Reha-Antrag und -Bescheid wie beispielsweise Leistungs- oder Durchführungsart ein. Die sozialmedizinische Dokumentation bei Entlassung umfasst unter anderem Informationen zu Reha-Dauer, Behandlungsform, fünf ICD-Diagnosen, Entlassungsform, Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen, Arbeitsfähigkeit und Leistungsvermögen. Bei Rentenbezug wird über die Rentenart, eine vorhandene Befristung sowie den Rentenbetrag berichtet. Bei Erwerbsminderungsrenten werden zwei ICD-Diagnosen angegeben, die in Zusammenhang mit der Gewährung der Rente stehen. Aus dem Versicherungskonto fließen Beitrags- und Anrechnungsart (monatsgenau) sowie Tage der Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit und das Entgelt ein. Der Risiko-Index Erwerbsminderungsrente nach Bethge et al., der ab 2019 zur Verfügung steht, wird sukzessive für den 11-Jahres-Zeitraum ergänzt.
Kurzbeschreibung RSDJ
Scientific Use File Abgeschlossene Rehabilitation (SUF.RSDJ): Grundlage des Querschnittsdatensatzes SUF.RSDJ ist die Reha-Statistik-Datenbasis (§ 4 RSVwV, SK94). Die Grundgesamtheit des SUF.RSDJ bilden Personen, die mindestens eine medizinische oder berufliche Rehabilitation abgeschlossen haben. Dargestellt werden jeweils die jüngsten Reha-Leistungen der Person; für die medizinische Rehabilitation ist dies auf vier, für die berufliche Rehabilitation auf sechs beschränkt. Es wird eine disproportional geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, die 10 Prozent für Personen mit mindestens einer medizinischen Leistung, 35 Prozent für Personen mit mindestens einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie 35 Prozent für Personen, die sowohl medizinische als auch berufliche Leistungen in Anspruch genommen haben. Neben soziodemographischen Angaben fließen Informationen aus Reha-Antrag und -Bescheid wie beispielsweise Leistungs- oder Durchführungsart ein. Die sozialmedizinische Dokumentation bei Entlassung umfasst unter anderem Informationen zu Reha-Dauer, Behandlungsform, fünf ICD-Diagnosen, Entlassungsform, Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen, Arbeitsfähigkeit und Leistungsvermögen.