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Fragen und Antworten
Inhaltliche Fragen zu den Datensätzen
FDZ-RV-Jahresberichte 2024
Wie gestaltet sich der Vertragsabschluss bei dem Einsatz von PUFs in der Lehre?
Für den Einsatz von Campus Use Files in der Lehre ist kein Vertragsabschluss notwendig. Die Datensätze können einfach von Lehrenden und Studierenden auf der jeweiligen Seite heruntergeladen werden.
Wie erhalte ich Informationen über die aktuellen Datensätze?
Auf der Startseite und unter "Aktuelles" werden die neuesten zur Verfügung stehenden Datenprodukte angekündigt. Außerdem informieren wir über den FNA-Newsletter und unseren Kanal bei Bluesky über aktuelle Datenprodukte.
Wie gelange ich zum Antragsportal um einen Ergänzungsantrasg zu stellen?
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Antragsportal: https://www.eservice-drv.de/FdzPortalWeb/ergAntrag.jsp
Wie gelange ich zum Antragsportal um einen Erstantrag zu stellen?
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Antragsportal: https://www.eservice-drv.de/FdzPortalWeb/antrag.jsp
Administrative Fragen zur Nutzung des Datenangebots
Kann man in den Rentenwegfalldaten (RTWF) den Ablauf einer Zeitrente sehen?
Ja, allerdings sind die Daten unzuverlässig da viele ihre Verlängerung zu spät beantragen und dann im Wegfall auftauchen, obwohl die Rente doch verlängert wurde. Die Todesdaten hingegen sollten zuverlässig sein.
Warum liegen die Krankheitszeiten der Ostdeutschen vor dem 01.07.1990 so oft am Ende des Jahres, vor allem im Dezember?
Der Grund hierfür ist eine Besonderheit in der Dokumentation der Krankheitszeiten in der Sozialversicherung der DDR. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) wurden hier ab 01.01.1974 bzw. 01.01.1975 in Form sogenannter Arbeitsausfalltage (ATA) berücksichtigt. Die Summe dieser ATA wurde für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis, mindestens aber einmal pro Kalenderjahr im Sozialversicherungsausweis (SVA) notiert. Um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit im Beitrittsgebiet als Anrechnungszeiten im Versicherungskonto der gesetzlichen RV der Bundesrepublik zu erfassen, wurden die ATA ohne tatsächliche Zeitraumzuordnung übernommen und jeweils ans Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder des Kalenderjahres gelegt. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Kalenderjahr angedauert hatte, dann lagen aufgrund dieser Zuordnungspraxis alle Krankheitstage im Dezember. Wenn die Gesamtzahl der ATA nach Umrechnung einen Kalendermonat überstieg, dann wurde der gesamte Monat Dezember als durchgängig arbeitsunfähig wegen Krankheit und weitere, durch den Dezember noch nicht verbrauchte ATA im November verbucht. Deshalb ist der Dezember besonders häufig ein Monat mit durchgängiger Krankheit, die Monate am Jahresanfang dagegen nur sehr selten. Vor dem 01.01.1984 entstehen Anrechnungszeiten nur, wenn mindestens ein Kalendermonat mit ATA belegt ist. Nach dem 01.01.1984 ist die Mindestdauer von einem Kalendermonat nicht mehr erforderlich. Beispiel 1 für den Zeitraum bis zum 31.12.1983: Beschäftigungszeitraum A lt. SVA: 01.01.1979 bis 31.10.1979 Zahl eingetragener ATA: 10 ATA Umrechnung: 14 Tage Zuordnung auf Zeitraum: 18.10.1979 bis 31.10.1979 Beschäftigungszeitraum B lt. SVA: 01.11.1979 bis 31.12.1979 Zahl eingetragener ATA: 23 ATA Umrechnung: 33 Tage Zuordnung auf Zeitraum: 29.11.1979 bis 31.12.1979 Der Zeitraum 18.10. bis 31.10.1979 ist keine Anrechnungszeit (vor 01.01.84; kein Kalendermonat), der Zeitraum 29.11. bis 31.12.1979 ist Anrechnungszeit gem. § 252a Abs. 2 SGB VI. Beispiel 2 für den Zeitraum ab 01.01.1984: Beschäftigungszeitraum lt. SVA: 01.01.1986 bis 31.12.1986 Zahl eingetragener ATA: 10 ATA Umrechnung gem. § 252a Abs. 2 SGB VI: ATA x 7 / 5 14 Tage Zuordnung auf Zeitraum: 18.12.1986 bis 31.12.1986 Der Zeitraum 18.12. bis 31.12.1986 ist Anrechnungszeit gem. § 252a Abs. 2 SGB VI. Wir empfehlen -vor allem für Sequenzmusteranalysen -die Dezember mit dem Status "Krankheit" mit dem Status des Vormonats zu belegen. Denn so würden sie auch in Westdeutschland unter den Bedingungen des Lohnfortzahlung gewertet. Selbst damit erscheinen die Erwerbstätigen der DDR noch kränker als sie eigentlich waren, weil ja alle Tage aufsummiert wurden. Daher haben einige auch den November an den Vormonat angeglichen.
Warum unterscheiden sich in verschiedenen Erhebungsjahren ab 2000 jeweils die Anteile der fehlenden Werte beim Tätigkeitsschlüssel und bei der Variable zur Ausbildung?
Der Tätigkeitsschlüssel wird seit 2000 über die DEÜV-Meldung vom Arbeitgeber an die Sozialvericherungen gemeldet. Zwischen 2000 und 2010 wurde er im Standard der Klassifikation der Berufe 1988 (KldB 1988) als 5-Steller gemeldet und gab an seiner 5. Stelle Auskunft über den höchsten erreichten formalen schulischen und beruflichen (Aus-)Bildungsabschluss. Ab 2011 wird der Tätigkeitsschlüssel im Standard der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) als 9-Steller gemeldet. Weil diese Angabe erst seit 2000 im Rahmen der Statistk erhoben wird, ist im ersten Erhebungsjahr 2000 die Besetzung des Tätigkeitsschlüssels und der daraus abgeleiteten Ausbildung viel geringer als in späteren Erhebungsjahren. Außerdem ist kann es durch die Umstellung der Klassifikation im Jahr 2011 vermehrt zu fehlenden Werten kommen.
Ist es möglich, die Beobachtungen z.B. aus Rentenzugang 2021 und 2022 anhand der CASE-Variable zusammen zu bringen?
Mit den Campus Use Files und Scientific Use Files ist dies nicht möglich. Die darin enthaltene CASE-Variable ist ein Merkmal zur Identifizierung der Fälle, das jedes Jahr neu vergeben wird. Daher sind die Fälle über mehrere Jahre hinweg nicht identisch! In den On-Site Versionen der Daten gibt es ab dem Berichtsjahr 2011 einen Identifikator, der Verknüpfungen über Berichtsjahre oder Datenquellen hinweg zulässt.
Sind in den Datensätzen des FDZ-RV Informationen über Berufe enthalten?
Seit dem Berichtsjahr 2000 werden in den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Tätigkeitsschlüssels Angaben zum Beruf erfasst. Zuvor wurde eine Berufsangabe lediglich im Rentenantragsformular erhoben, was zu einer hohen Unterfassung führte. Seit dem Jahr 2000 wird im Merkmal "Tätigkeitsschlüssel" (TTSC) im Rahmen des DEÜV-Verfahrens die aktuellste berufliche Tätigkeit erhoben und im Versicherungskonto gespeichert (zum DEÜV-Verfahren siehe Bütefisch "Datenwege und praktischer Datenzugang" in DRV-Schriften Band 55/2004, S 20-23). Das Merkmal bezieht sich auf die ausgeübte Tätigkeit (vgl. Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Versicherungsnachweisen der Bundesagentur für Arbeit). Grundsätzlich sind Aussagen zur ausgeübten Tätigkeit an Hand dieses Merkmals nur mit Einschränkungen möglich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass - es sich beim Tätigkeitsschlüssel um ein Merkmal handelt, dessen Meldung für die Arbeitgeber freiwillig ist. Somit ist zum einen der Anteil fehlender Werte hoch, zum anderen ist die Qualität weniger gesichert als für rechtsverbindlich gemeldete Merkmale wie das Einkommen. - sich TTSC stets auf die letzte ausgeübte berufliche Stellung bezieht. Berufliche Karrieren können nicht analysiert werden, weil es sich um eine Momentaufnahme handelt. Unbekannt bleibt z. B., wenn ein Dachdecker 30 Jahre als solcher beschäftigt war und aus gesundheitlichen Gründen die letzten Monate vor Rentenzugang im Lager beschäftigt war, so erscheint diese Person als Lagerarbeiter, nicht als Dachdecker. Ab dem Berichtsjahr 2011 ist es in der On-Site Nutzung möglich, Daten verschiedener Berichtsjahre über eine ID miteinander zu verknüpfen, sodass begrenzt Analysen über Zeit möglich sind. - das Merkmal TTSC insbesondere für die Zeiträume vor dem Jahr 2001, seit dem das Merkmal aus dem Meldeverfahren erfasst wird, viele fehlende Fälle enthält. - bei solchen Versicherten, die die letzten Jahre vor Rentenzugang arbeitslos oder passiv versichert (z. B. Hausfrauen und -männer), kein Beruf erfasst wird. Trotz der genannten Einschränkungen werden seitens der Rentenversicherung wie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Analysen zu zusammengefassten Berufsgruppen erstellt. Bei der Interpretation der Befunde sind die genannten Hinweise zu berücksichtigen. Auf Basis des Merkmals TTSC1 können somit keine belastbaren Analysen zum Rentenzugangsverhalten nach Berufen bzw. Berufsgruppen erstellt werden.