Aktiv Versichterte Grundlage des Querschnittsdatensatzes SUF.AKVS ist die Statistik zum Versichertenbestand (§ 1 Abs. 1 RSVwV, SK97). Die Grundgesamtheit des SUF.AKVS bilden Personen, für die innerhalb des Berichtsjahres eine Beitrags- oder Anrechnungszeit hinterlegt ist. Es sind auch solche Versicherte enthalten, die bis zum Jahresende Rentner geworden, gestorben oder...